Aktuelles

Quelle: www.bfb-cipi.ch
Quelle: www.bfb-cipi.ch

IHRE PFLICHTEN ALS HAUSEIGENTÜMER UND MIETER 

 

BRANDSCHUTZ LIEGT AUCH IN IHRER VERANTWORTUNG

 

Eigentümer und Nutzer von Gebäuden und Anlagen sind eigenverantwortlich dafür zuständig, dass die Brandschutzvorschriften eingehalten werden. Dies betrifft die Mieter wie auch die Liegenschafts- oder Stockwerkeigentümer und deren allfällig beauftragten Verwaltungen oder Hauswarte. Die Rollenteilung muss zwischen dem Eigentümer und Nutzer klar definiert werden.

 

Zusammen haben Sie sicherzustellen, dass:

  • der sachgemässe Umgang mit Feuer und ähnlichen Gefahrenquellen gewährleistet ist.
  • brennbares Material und Flüssigkeiten, Gasflaschen usw. vorschriftsgemäss gelagert werden.
  • der freie Durchgang in Fluchtwegen wie Treppenhäusern und Korridoren jederzeit gewährleistet ist.
  • bauliche Einrichtungen wie Brandschutztüren ihre Funktion jederzeit erfüllen.
  • haustechnische Anlagen vorschriftsgemäss betrieben und gewartet werden.
  • brandschutztechnische Anlagen und Einrichtungen zur Brandbekämpfung jederzeit betriebsbereit sind und die vorgeschriebenen Kontroll- und Wartungsarbeiten durchgeführt werden.
  • regelmässige Kontrollgänge durchgeführt und festgestellte Mängel umgehend behoben werden.
  • den Anweisungen der gemeindlichen und kantonalen Kontrollorgane Folge geleistet wird.

Eigentümer, Vermieter und Verwaltungen sind übrigens dazu verpflichtet, die Nutzer des Gebäudes über die Belange der Brandsicherheit zu informieren und bei Bedarf zu instruieren.

 

 


NEUES ZUGFAHRZEUG ERSETZT ÜBER 3O JAHRE ALTEN JEEP

 

Am 07. Juni 2023 konnte die Feuerwehr nach über einem Jahr Lieferzeit das neue Zugfahrzeug in Dienst stellen. Der neue Pickup der Marke Isuzu ersetzt den Nissan Patrol aus dem Jahre 1990. 

Die Lieferung und der Auf- sowie Ausbau erfolgte durch die Peter Senn AG in Altendorf. Das neue Zufgahrzeug verfügt über ein Aluminiumbrücke mit Airline Schienen für die optimale Ladungssicherung. Einen zuschaltbaren Allrad-Antrieb mit Differentialsperre und Untersetzung.

Die Feuerwehr möchte hiermit dem Gemeinderat und der Kommission fürs Vertrauen und die gute Zusammenarbeit danken. Ebenfalls bedankt sich die Feuerwehr auch bei der Beschaffungskommission für Ihre detaillierte Ausarbeitung und Evaluierung.

Nun wünschen wir allen Fahrern eine Unfallfreie Fahrt mit dem neuen Fahrzeug.


Jahresrapport 2022


Neuer Schlauchverlegeanhänger

Wir verfügten in unserer Feuerwehr über 3 Schlauchhaspel-Anhänger aus den Jahren 1965, 1985 und 1993, bei welchen die Schläuche alle von Hand aufgerollt werden mussten. Ebenfalls standen 2 Motorspritzen Typ 2, aus dem Jahre 1969 und 1973, auf je einem Anhänger bei uns im Einsatz. Bei einem Einsatz mit einem langen Wassertransport waren dafür 5 Fahrzeuge nötig, welche gar nicht vorhanden sind. Um schneller und effizienter an einem Einsatz Wasser vor Ort zu haben evaluierte die Beschaffungsgruppe einen neuen Schlauchverlege-Anhänger. Der Wunsch war möglichst viel Schläuche und eine Motorspritze mit einem einzigen Anhänger vor Ort zu haben. 

Da aber die Platzverhältnisse in unserem Lokal beschränkt sind musste ein sehr kompakter Anhänger gefunden werden. Die Firma Tony Brändle AG konnte genau unsere Anforderungen erfüllen und durfte diesen neuen Anhänger für uns herstellen.

Nach etwas mehr als 7 Monaten Lieferzeit durften wir nun am 02. Dezember 2021 den neuen Anhänger mit Motorspritze in Empfang nehmen. Gleichentags erfolgte die Einschulung der Beschaffungsgruppe und einen Tag später die Einschulung der neuen Fox Motorspritze von der Firma Rosenbauer AG. 

Damit der neue Anhänger sofort im Einsatz verwendet werden kann, wurden dann am letzten Samstag, 04. Dezember weitere Angehörige der Feuerwehr geschult.

Vielen Dank allen Beteiligten und den Behörden für die gute Zusammenarbeit.


Elektrische Geräte als Brandursache

In der Schweiz gehen die meisten Haus- und Wohnungsbrände von einem elektrischen Gerät aus. Der Tumbler, das Bügeleisen oder die Mehrfachstecker sind für uns oft unersetzlich und täglich im Gebrauch. Diese Geräte können jedoch schnell zur Brandursache werden, wenn sie alt oder defekt sind bzw. nicht korrekt betrieben werden. Unsere Tipps helfen Ihnen, damit es zu keinem Brand kommt.

 

TOP 3 BRANDVERHÜTUNGS-TIPPS

 -Vermeiden Sie den Standby-Modus.

- Überlasten Sie die Steckdose nicht.

- Kontrollieren Sie die Geräte auf Verschleisserscheinungen und Kabelbruch.

 

Weiter Infos unter: BFB Beratungsstelle für Brandverhütung

 

 


Richtiges Verhalten bei Bränden

Das richtige Verhalten bei einem Brand ist entscheidend, um Menschen, Tiere und Ihr Zuhause zu schützen. Zu oft wird die Feuerwehr erst nach einem fehlgeschlagenen Löschversuch alarmiert. Dadurch gehen wertvolle Minuten verloren. Wählen Sie lieber einmal zu viel den Notruf, als einmal zu wenig. 

 

Brennt es, bewahren Sie Ruhe und halten Sie sich an diese drei Verhaltensregeln: alarmieren – retten – löschen. Überlegen Sie sich schon heute, was Sie in einem Brandfall tun müssten. Aber noch besser: Helfen Sie mit, Brände zu verhüten.

 

WICHTIG:

- Immer erst alarmieren (118 Feuerwehr)

- Dann Menschen und Tiere retten

- und erst danach löschen.

 

Vorsicht Rauch:

Achten Sie besonders auf die Rauchentwicklung. Das Gefährliche an Bränden ist nicht das Feuer, sondern der giftige Brandrauch. Schon nach wenigen Atemzügen kann man das Bewusstsein verlieren und an einer Rauchvergiftung sterben. Hat sich unter der Decke bereits dichter Rauch angesammelt, müssen Sie sofort gebückt oder kriechend den Raum verlassen. Auf Kopfhöhe können sich giftige Gase befinden. Schliessen Sie die Türe, um die Ausbreitung des Feuers zu verlangsamen.

 


Wichtig! Die Feuerwehr Schübelbach entfernt keine Bienen, Wespen oder Hornissennester.

Weil die Bekämpfung nicht in die Aufgaben der Gemeinde fällt, führt die Feuerwehr Schübelbach keine solche Aufträge aus. Einsätze wegen Wespen-, Bienen- & Hornissennester gehören nicht zur Kernaufgabe der Feuerwehr.

Für die Entfernung solcher Nester bedarf es einen Fachausweis.

 

Wenden Sie sich im Bedarfsfall an einen der unten erwähnten Schädlingsbekämpfungsfirmen.

 

• ABC-Insekt, St. Gallerstrasse 52, 8856 Tuggen SZ 055 440 33 77

• S&F InsectControl GmbH, Bahnhofstrasse 3. 8852 Lachen 055 533 53 53

• Rentokoll SchweizAG, Stettbachstrasse 6, 8600 Dübendorf 0848 08 00 80

 Weitere Firmen finden Sie unter: www.fsd-vss.ch